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   FG Münster, 11.07.2014 - 8 K 586/12 E   

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https://dejure.org/2014,60291
FG Münster, 11.07.2014 - 8 K 586/12 E (https://dejure.org/2014,60291)
FG Münster, Entscheidung vom 11.07.2014 - 8 K 586/12 E (https://dejure.org/2014,60291)
FG Münster, Entscheidung vom 11. Juli 2014 - 8 K 586/12 E (https://dejure.org/2014,60291)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97

    Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2014 - 8 K 586/12
    Im Rahmen dieser Gesamtwürdigung erlangt auch der Umstand, ob die Vertragschancen und -risiken in fremdüblicher Weise verteilt sind, wesentliche Bedeutung (vgl. BFH-Urteil vom 25.01.2000 VIII R 50/97, BStBl. II 2000, 393).

    Auf die Einräumung von Sicherheiten in banküblicher Form, z.B. einer Grundschuld, Sicherungsübereignung u.ä., kann jedenfalls bei langfristigen Darlehnsverträgen, d.h. mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren, auch bei günstigen Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers im Zeitpunkt der Kreditgewährung grundsätzlich nicht verzichtet werden (vgl. BFH-Urteil vom 25.01.2000 VIII R 50/97, BStBl. II 2000, 393).

    Nach ständiger Rechtsprechung bedürfen langfristige Ausleihungen, zu denen jedenfalls Kredite mit einer Laufzeit von mehr als 4 Jahren zu rechnen sind, auch bei günstigen Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers im Zeitpunkt der Kreditgewährung grundsätzlich einer werthaltigen und den Kapitalstamm umfassenden verkehrsüblichen Besicherung (vgl. BFH-Urteil vom 25.01.2000 VIII R 50/97, BStBl. II 2000, 393).

  • BFH, 16.12.1998 - X R 139/95

    Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2014 - 8 K 586/12
    Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780 und vom 13.07.1999 VIII R 29/97, BStBl. II 2000, 386).

    Ein der Abrede unter Fremden entsprechender Darlehensvertrag setzt grundsätzlich voraus, dass die Laufzeit sowie Art und Zeit der Rückzahlung des Darlehens eindeutig vereinbart (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780) sowie Zinshöhe und Fälligkeit eindeutig bestimmt werden.

  • BFH, 22.10.2013 - X R 26/11

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2014 - 8 K 586/12
    Bei Anschaffungsdarlehen, die nach ihrem Anlass wie von einem Fremden gewährt werden, steht die fehlende Besicherung der Anerkennung der vertragsgemäß geleisteten Zinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten dann nicht entgegen, wenn das Rechtsgeschäft von volljährigen und voneinander wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen geschlossen wurde (vgl. BFH-Urteil vom 22.10.2013 X R 26/11, BStBl. II 2014, 374).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2014 - 8 K 586/12
    Hierbei richtet sich die steuerlich zulässige Bilanzierung von Schulden danach, ob eine Verbindlichkeit besteht und diese gem. § 4 Abs. 4 EStG betrieblich veranlasst ist (vgl. BFH-Urteil vom 04.07.1990 GrS 2-3/88, BStBl. II 1990, 817).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2014 - 8 K 586/12
    Soweit die Rechtsprechung eine fehlende Besicherung bei Rechtsgeschäften von volljährigen und voneinander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten für unbedenklich gehalten hat (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.1990 VIII R 1/88, BStBl. II 1991, 838), lassen sich diese Erwägungen nicht auf den Streitfall übertragen, denn diese gelten nur für sogenannte Anschaffungsdarlehen, die nach ihrem Anlass wie von Fremden gewährt werden.
  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2014 - 8 K 586/12
    Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780 und vom 13.07.1999 VIII R 29/97, BStBl. II 2000, 386).
  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2014 - 8 K 586/12
    Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Vertragsbeziehungen tatsächlich im betrieblichen und nicht im privaten Bereich (§ 12 EStG) wurzeln (vgl. BFH-Beschluss vom 27.11.1989 GrS 1/88, BStBl. II 1990, 160).
  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 1/88

    Getrennte Beurteilung von Schenkungs- und Darlehensvereinbarungen unter

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2014 - 8 K 586/12
    Soweit die Rechtsprechung eine fehlende Besicherung bei Rechtsgeschäften von volljährigen und voneinander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten für unbedenklich gehalten hat (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.1990 VIII R 1/88, BStBl. II 1991, 838), lassen sich diese Erwägungen nicht auf den Streitfall übertragen, denn diese gelten nur für sogenannte Anschaffungsdarlehen, die nach ihrem Anlass wie von Fremden gewährt werden.
  • BFH, 20.03.1987 - III R 197/83

    Schuldzinsen aus schenkweise begründeten Darlehensverhältnissen zwischen Eltern

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2014 - 8 K 586/12
    Davon kann bei einem Vertrag zwischen Angehörigen nach ständiger Rechtsprechung nur ausgegangen werden, wenn die Vereinbarung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zustande gekommen ist und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. für Darlehensverträge zwischen Eltern und Kindern bzw. Großeltern und Enkeln z.B. Urteile des BFH vom 20.03.1987 III R 197/83, BStBl. II 1988, 603 und vom 07.05.1987 IV R 73/85, BFH/NV 1987, 765).
  • BFH, 07.05.1987 - IV R 73/85

    Steuerrechtliche Anforderungen an Verträge zwischen Familienangehörigen

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2014 - 8 K 586/12
    Davon kann bei einem Vertrag zwischen Angehörigen nach ständiger Rechtsprechung nur ausgegangen werden, wenn die Vereinbarung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zustande gekommen ist und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. für Darlehensverträge zwischen Eltern und Kindern bzw. Großeltern und Enkeln z.B. Urteile des BFH vom 20.03.1987 III R 197/83, BStBl. II 1988, 603 und vom 07.05.1987 IV R 73/85, BFH/NV 1987, 765).
  • BFH, 22.04.2015 - IV B 76/14

    Zuordnung eines Angehörigen-Darlehens zum Betriebsvermögen oder zum

    Die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11. Juli 2014  8 K 586/12 E wird als unbegründet zurückgewiesen.
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